ADFC Oberberg startet Initiative FAHRRADLAND Oberberg
Es kann nicht mehr abgewartet werden, dass in Abhängigkeit vom politischen Willen und Fördermitteln es noch Jahrzehnte dauert, dass an Kreis- und Landstraßen sichere Radwege geschaffen werden und Radfahrer*innen mit ihrem Potenzial und Veränderungswillen zu anderer Mobilität im Alltag behindert und gefährdet werden im AUTOLAND Oberberg, welches immer teurer wird für die Nutzer und die Allgemeinheit.
Es bedarf einer Initiative, die Kenntnisse zum FAHRRADLAND zu erweitern und zugänglich zu machen und das Radfahrpotenzial im Oberbergischen zu entwickeln.
Wir werden die wesentlichen Pendlerwege zwischen den Kommunen für Radfahrer*innen auf mit GPS-Navigation befahrbaren Wegen des FAHRRADLANDES Oberberg darstellen mit Sicherheitsaspekten im Vordergrund Radschutzstreifen an vielbefahrenen Straßen sind dabei die schlechtere Alternative.
Das Radverkehrsnetz NRW bietet dabei eine Orientierung, kann und muss aber noch ergänzt werden.
Kommunen, die eine gute Randinfrastruktur anbieten und auf der Zeitschiene entwickeln, werden eingebunden. Der ADFC Oberberg wird über Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen für das FAHRRADLAND und seine Ausgestaltung sowie Inhalte hinweisen. Wichtige Impulse ergaben sich aus dem Workshop mit der Dutch Cycling Embassy im Oktober 2024 in Wermelskirchen und Radevormwald, finanziert durch die drei Kreise im Bergischen Rheinland und Teilnahme von 49 Verkehrsplaner*innen und Klimaschutzmanager*innen aus den 79 Kommunen der “Regionale 2025”.
Dieses gehört u.E. auch in die Darstellung der eingeleiteten Projekte in der Regionale 2025.
Der ADFC Oberberg mit seinen inzwischen 551 Mitgliedern in 13 Ortsverbänden wird seine Aktivitäten dem Projekt FAHRRADLAND als gesunde und klimafreundliche Mobilität im Oberbergischen widmen und lädt den Kreis, die Kommunen und auch interessierte Unternehmen zum Austausch ein in Verknüpfung der Handlungsfelder Radverkehr und Kommunikation im Mobilitätskonzept 2025 bis 2035, welches im Juni 2025 beschlossen werden soll.
Das Stadtradeln 2025, zu dem Landrat und Bürgermeister*innen aufrufen, diente als Auftaktveranstaltung.
Neben der Festlegung von MIV-Hauptrouten mit Trennung vom Radverkehr auf den Nebenstrecken und in den Wohngebieten Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmern*innen und T30-Zonen nach Maßgabe des neuen Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsausführungen dazu.
Mobilstationen mit sicheren Fahrradabstellplätzen zum Übergang auf den ÖPNV/SPNV
Jeder vermiedene PKW Kilometer fördert die Gesundheit und die Umwelt. Durch den Umstieg auf den Umweltverbund wird der Weg in eine lebenswerte Zukunft in Oberberg gekennzeichnet und ist die Antwort auf zunehmende Blechlawinen und Staus, Bewegungsarmut und Luftverschmutzung ( 12% der gefährlichen Feinstäube allein durch Reifenabrieb und Bremsen) und einem Klimaschaden von 104 Mio. Euro jährlich in Oberberg durch PKW-Emissionen.
FAHRADLAND Oberberg wird als Fahrradroutennetz im vorhandenen Straßen- und Wegeraum entwickelt, um sich auf 68 % aller Alltagswege im Kurzstreckenbereich gut und sicher auf Rädern zu bewegen mit vielen positiven Auswirkungen für die Nutzer und die Gesellschaft.
FAHRRADLAND Oberberg besteht aus dem Radwegenetz NRW, ergänzt um Neben- und Ergänzungsrouten, zu denen online-Karten entstehen. Wald- und Wirtschaftswege werden nach Befahrbarkeit in Open-Street-Map identifiziert und durch Befahren ausprobiert.
FAHRRADLAND Oberberg als Projekt des ADFC Oberberg wird durch ausgebildete Tour-Guides vorgestellt mit Gruppenfahrten, durch Öffentlichkeitsarbeit und ergänzt durch Sicherheitstrainings und steht allen zur Verfügung.
FAHRRADLAND Oberberg bietet die Gelegenheit , an den Staus im AUTOLAND klimaneutral vorbeizuradeln, gesunde Bewegung und Freude zu haben und das Oberbergische auf den häufig naturnahen Routen zu genießen , im Alltag und in der Freizeit.
RADVOLUTION und Fahrrad-Kultur gehören zum FAHRRADLAND Oberberg. Wir freuen uns, dass immer mehr Kommunen Interesse zeigen, Kontakt mit dem ADFC Oberberg aufnehmen und das „Fahrradklima“ verbessern wollen.
Eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte ( AGFS) bietet die Möglichkeit zu weiteren Fördermitteln zum Aufbau einer verbesserten Radwegestruktur.
FAHRRADLAND, verbunden mit Gastronomie und Bike&Bett-Hotels , fördert einen lukrativen und nachhaltigen Radtourismus mit ebenfalls installierten und ausgewiesenen Pedelec-Ladestationen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
weiterlesenJa. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
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